Die wichtigste Kleinigkeit unter den Versicherungen.

Die Haftpflichtversicherung

Autor:innen: Helene Bosmann –Dipl.-Betriebswirtin (DH), M.Ed. Wirtschaftspädagogik, Versicherungsmaklerin und Gorden Isler Versicherungsfachmann und Geschäftsführer von fairvendo GmbH

Die Private Haftpflichtversicherung sichert uns Menschen in allen Lebenslagen, weltweit und zu allen Tageszeiten gegen fahrlässige oder grob fahrlässige Schadensersatzansprüche ab. Dies kann eine beschädigte Brille sein, auf die Sie sich versehentlich gesetzt haben, die geliehene Kamera einer Freundin, die bei Gebrauch aus der Hand rutscht  oder in Ihrer Mietwohnung fällt Ihnen ein Gegenstand ins Waschbecken und das Waschbecken wird beschädigt.

Nun ist in diesen Fällen die Existenzgrundlage noch nicht gefährdet , aber wenn jemand durch Sie schwer verletzt wird kann der Schadenersatzanspruch aufgrund eines Personenschadens schnell sechs- oder sogar siebenstellig werden. Daher ist dies bereits das erste Qualitätskriterium:

  1. Jede private Haftpflichtversicherung sollte mindestens eine Versicherungssumme von 10 Mio. € für Personen- und SachschädenDas hängt damit zusammen, dass 5 Mio. €, zumindest nach unseren letzten Erkenntnissen, immer noch der höchste in Deutschland verurteilte Personenschaden ist. Sicherheitshalber sollte die Summe daher höher sein. Denn sollte keine Versicherung vorhanden sein und auf einmal 5 Mio. € gezahlt werden müssen, wäre die Existenzgrundlage schnell gefährdet. Ausserdem könnte es sein, dass durch Ihr Verschulden mehrere Personen zu Schaden gekommen sind.

Nun kann man sich fragen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass man ausgerechnet einen solchen Schaden verursacht. Doch genau deshalb gehört die Private Haftpflichtversicherung auch zu den günstigeren Versicherungsverträgen. Und ob es die Sache wirklich wert ist, dieses Risiko selbst einzugehen, um (gemittelt) 70€ im Jahr zu sparen?

Auf der anderen Seite haben knapp 30% der Deutschen keine Haftpflichtversicherung. Was geschieht also, wenn Ihnen ein Schaden entsteht und die „Verursacher:in“ keine Haftpflichtversicherung hat? Dann muss der Schaden vor Gericht eingeklagt werden.

  1. Es sei denn es ist eine Forderungsausfalldeckungim Vertrag vereinbart. Das bedeutet, dass die eigene Versicherung den Schaden ersetzen würde und dann bei der Verursacher:in den nicht realisierbaren Schadenersatz notfalls einklagt. Die Forderungsausfalldeckung sollte auch dann greifen, wenn die Schädiger:in nicht in Deutschland lebt. Denn Geschädigte eines nicht realsierbaren Anspruches können Sie auch im Ausland werden. Wir halten diese Klausel für ein sehr wichtiges Qualitätskriterium.

Weitere wichtige Kriterien sind

  1. Gefälligkeitsschäden. Wenn Sie zum Beispiel jemandem beim Umzug helfen, haben Sie diesem Freund eine Gefälligkeit erwiesen. Und diese Schäden müssen in der Haftpflichtversicherung gesondert benannt sein, damit sie abgesichert sind. Das Waschbecken des Vermieters gehört ebenfalls zu einer besonders bezeichneten Schadenkategorie.
  2. Mietsachschäden sind Schäden am Eigentum Ihres Vermieters. Dann kann zum Beispiel das beschädigte Waschbecken oder das zerkratzte Fussboden sein.
  3. Wenn der private oder Büroschlüssel verloren wird und alle Schlösser ausgetauscht werden müssen, dann handelt es sich um einen Schlüsselschaden. Das kann bei älteren Schließanlagen schnell sehr teuer werden.

Bei Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Dingen handelt es sich zum Beispiel um Gegenstände, die z.B. im Baumarkt oder beim Nachbarn geliehen und dann durch Ihre Benutzung oder beschädigt worden sind.