Krankenversicherung für Neugeborene 

Welcher Weg ist der Richtige?

Autor:innen: Helene Bosmann –Dipl.-Betriebswirtin (DH), M.Ed. Wirtschaftspädagogik, Versicherungsmaklerin und Gorden Isler Versicherungsfachmann und Geschäftsführer von fairvendo GmbH

Die Ankunft eines Babys ist ein besonders großer Grund zur Freude. Ihr neues Familienmitglied bringt eine Vielzahl von Entscheidungen mit sich. Eine davon, die oft nicht ausreichend bedacht wird, ist die Wahl der Krankenversicherung für das Neugeborene. Die Frage, ob es in die Familienversicherung aufgenommen oder privat versichert werden sollte, ist nicht immer leicht zu beantworten. Hier beleuchten wir verschiedene Szenarien und geben Empfehlungen, um frischgebackenen Eltern die Entscheidung zu erleichtern.

  1. Verheiratet oder nicht – Das ist hier die Frage

Die Frage, ob das Paar verheiratet ist, spielt eine entscheidende Rolle bei der Auswahl der Krankenversicherung für Ihr Kind. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, haben sie die Freiheit zu entscheiden, bei welchem Elternteil das Kind versichert wird.

  1. Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, wird Ihr Kind in die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Dieser Weg ist besonders unkompliziert. Als Eltern können Sie entscheiden, bei welcher der beiden Krankenkassen Ihr Baby angemeldet wird, ohne dass dadurch finanzielle Unterschiede entstehen. Hier fallen keine zusätzlichen Beiträge für die Krankenversicherung Ihres Kindes an.

  1. Privat versicherte Eltern – Welche Möglichkeiten gibt es?

Für Eltern, die privat versichert sind, gestaltet sich die Situation etwas komplexer. In diesem Fall wird auch Ihr Kind privat versichert. Hier haben die Eltern die Wahl zwischen den Versicherern, wenn Sie unterschiedliche Private Krankenversicherungen gewählt haben. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die eigene Versicherung des Kindes nicht zwangsläufig die beste Option ist. Oftmals bieten andere Versicherer attraktivere Kindertarife an. Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine speziellen Familienrabatte oder ähnliche Vorteile. Ihre eigene Private Krankenversicherung muss Ihr Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt annehmen. Wichtig ist, dass Sie die Geburt rechtzeitig bei Ihrer Krankenversicherung anzeigen! Eine andere private Krankenversicherung, ohne ein versichertes Elternteil, wird eine Gesundheitsprüfung verlangen, bevor sie den Vertrag annimmt oder gegebenenfalls auch ablehnen kann.

  1. Besondere Konstellationen und Tipps

Verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft: Egal, ob verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft – die Regelungen für die Krankenversicherung sind identisch.

Wenn ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert ist, kommt es auf den Status (z.B. Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmende) und Ihr Einkommen an:

  • Wenn das privat versicherte Elternteil das höhere Einkommen erzielt und das Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), muss das Kind in die private Krankenversicherung mit aufgenommen werden, oder freiwillig (gegen Beitrag) gesetzlich krankenversichert werden.
  • Wenn das gesetzlich versicherte Elternteil das höhere Einkommen erzielt, kann Ihr Kind kostenfrei in die Familienversicherung beim gesetzlich versicherten Elternteil mit aufgenommen werden, wenn das Gehalt des privat versicherten Elternteils unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt.
  • Beamte mit Beihilfeanspruch: Beamte haben die Möglichkeit, ihre Kinder privat zu versichern. Die Beihilfesätze ermöglichen oft eine sehr kostengünstige Option. Falls das andere Elternteil jedoch gesetzlich versichert ist und das Einkommen des verbeamteten und privat versicherten Elternteils unter der der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, kann Ihr Kind auch kostenfrei in der Familienversicherung des Gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.
  • Freie Heilfürsorge: Soldat:innen oder Polizist:innen können die Heilfürsorge ihrer Dienstherrin nutzen, müssen jedoch für Ehepartner:innen und Kinder die jeweils geltenden Beihilfevorschriften beachten. Entsprechend muss für Ihr Kind bei einer privaten Krankenversicherung ein Vertrag abgeschlossen werden.
  1. Nachhaltigkeit in der Krankenversicherung

Grundsätzlich lohnt ein Blick in das Nachhaltigkeitsberichtwesen Ihres Versicherers. Dort können Sie erkennen, wie ernst das Unternehmen diese gesellschaftliche Aufgabe nimmt und sich den gemeinsamen Herausforderungen stellt. Denn gerade die Privaten Krankenversicherungen haben milliardenschwere Rücklagen für ihre Kund:innen gebildet. Die verantwortungsbewusste Anlage dieser Rücklagen ist ein zentraler Schlüssel zum Umbau unserer Industrie, des Verkehrs und der Landwirtschaft. Bei den Leistungen macht sich ein gutes Nachhaltigkeitsverständnis vor allem in Form von umfangreichen Präventionsmaßnahmen deutlich. Dazu können altersunabhängige Vorsorgeuntersuchungen gehören und präventive Gesundheitsprogramme, die Ihnen helfen mit dem Rauchen aufzuhören, das Gewicht zu reduzieren, Ihren Bewegungsapparat zu stärken oder Depressionen und Burn Outs vorzubeugen. In jedem Fall empfiehlt sich der Rat von unabhängigen Expert:innen, die Ihnen bei der Wahl der für Sie passenden Krankenversicherng helfen.